Suchen Sie nach einem verlässlichen Partner für die Bereiche des betrieblichen Brand-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes? Dann sind sie hier genau richtig!

Meine Beratung wird auf ihre betrieblichen Bedürfnisse genau angepasst. Ich biete praxisnahe und rechtskonforme Sicherheitslösungen, die durch meine langjährige Erfahrung in den Bereichen Brand-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie meine persönlichen Stärken und Werte ihren Erfolg sichert und gleichzeitig das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter fördert. Vertrauen, Fleiß und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit sind der Kern meiner Arbeit.

Was haben sie davon?

Können sie eine oder mehrere der folgenden Fragen mit ja beantworten?

1. Die Berufsgenossenschaft oder das Landesamt für Arbeitsschutz hat sich angekündigt und sie sind sich unsicher was sie vorbereiten sollen?

2. Sie haben keine oder noch nicht alle Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erstellt, weil sie sich ggf. unsicher sind hinsichtlich der richtigen Form und Umfang?

3. Sie haben die Aufgabe der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung an ihre Führungskräfte delegiert, die wissen jedoch nicht wie sie diese durchführen müssen? 

4. Sie haben keine Sicherheitsfachkraft bestellt gemäß §5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)?

5. Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) tagt nicht vierteljährlich gemäß §11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)?

6. Sie haben für die Bereiche Arbeits- / Gesundheits- und Brandschutz je einen seperaten Spezialisten?

7. Sie haben das Gefühl, dass die Antworten der Spezialisten immer lange auf sich warten lassen? 

8. Sie haben viele Unterlagen noch in Papierform?

Wenn ja, dann sind Sie auf meiner Seite genau richtig.
Kontaktieren sie mich für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Meine Arbeit in Zahlen

zu betreueunde
Mitarbeiter

+900

Erfahrung
in Jahre

+17

GeFÜHRTE
ASA Sitzungen

+100

erstellte Betriebsanweisungen

+300

Leistungen:

Arbeitsschutz

Gesundheitsschutz

Brandschutz

Warum biete ich die Dienstleistungen an:

Vision

Ich möchte Arbeitswelten mit gestalten, in denen Sicherheit, Gesundheit und Zufriedenheit Hand in Hand gehen. Ich strebe danach, Unternehmen dabei zu unterstützen, nachhaltige Erfolge zu erzielen, indem ich die Grundlage für ein positives, produktives und gesundes Arbeitsumfeld lege.

Mission

Ich helfe Unternehmen, ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter gerne arbeiten und langfristig zum Erfolg des Unternehmens beitragen.

Über mich

Mein Name ist Martin Weide, bin 42 Jahre alt, verheiratet und habe zwei Kinder. Ich bin der Gründer und Geschäftsführer von FAMAWE Consulting. Aktuell bin ich hauptamtliche Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter bei IKEA Deutschland. Ein Unternehmen der Branche Einzelhandel mit Lager-, Küchen- & Bürobetrieb. Ich betreue aktuell fünf Einrichtungshäuser mit bis zu 1000 Mitarbeitern. Ich möchte meine Erkenntnisse und Fähigkeiten aus 17 Jahre Erfahrung in diversen Funktionen und Positionen gewinnbringend auch weiteren Unternehmen zur Verfügung stellen.

Erfahrungen habe ich durch meine 8 jährige Tätigkeit als Führungskraft im Bereich Technischer Gebäudeverwaltung (verantwortliche Elektrofachkraft), ein Jahr im Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement sowie ca. eineindhalb Jahre im Kundenservice mit bis zu 60 Mitarbeitern.

Meine Stärken:

Strategie:
Ich entwickle langfristige, durchdachte Pläne, um Ziele effizient zu erreichen.
Wissbegier:
Ich strebe ständig nach neuem Wissen, um mich weiterzuentwickeln und zu wachsen.
Arrangeur:
Ich organisiere Ressourcen und Menschen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Verbundenheit:
Ich schaffe starke Beziehungen und fördere Zusammenarbeit für gemeinsame Ziele und Erfolge.
Leistungsorientierung:
Ich setze hohe Standards und arbeite zielgerichtet, um außergewöhnliche Leistungen zu erbringen.

Meine wichtigsten Werte:

Familie – dieser Wert reflektiert, dass meine Arbeit nicht nur den Erfolg von Unternehmen fördert, sondern auchdie Verantwortung für das Wohl der Menschen ernst nimmt. Mitarbeiter sollen sich sicher und geschätzt fühlen – ähnlich wie in einem familiären Umfeld.

Erfolg – Erfolg entsteht für mich, wenn ich als Berater tatsächliche, messbare Ergebnisse für meine Kunden und deren Mitarbeiter erreiche, die sowohl langfristigen Unternehmenserfolg als auch Wohlbefinden fördern.

Vermögen – Vermögen ist für mich nicht nur finanzieller Erfolg, sondern auch die Bereicherung durch Wissen, Erfahrungen und die positiven Beziehungen, die man aufbaut.

Authentizität – Das bedeutet für mich, stets ehrlich, offen und transparent zu handeln, ohne meine Werte und Überzeugungen zu verlieren.

Effizienz: Ich mag es nicht Zeit zu verschwenden. Eine gute Vor- und Nachbereitung ist elementar wichtig um gute Lösungen zu kreieren, die sowohl effektiv, praxisnah und auch nachhaltig sind.

Martin Weide

Geschäftsführer
Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGHW, VBG)
Brandschutzbeauftragter (VdS)
Elektrotechniker Meister (HWK)

Häufig gestellte Fragen

Was beschreibt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die Grundpflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Es ist das zentrale Gesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland und bildet die Grundlage für viele weitere Vorschriften, wie z. B. die DGUV Vorschrift 2 (ehemals BGV A2) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Was beschreibt das Arbeitsschutzkontrollgesetz?


Das Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG) wurde 2021 verabschiedet.

Am 1. Januar 2021 trat das viel diskutierte „Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz“ –  kurz Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG) – in Kraft, das Bundestag und Bundesrat am 22. Dezember 2020 verabschiedet hatten. Das ArbSchKG nimmt Änderungen unter anderem am Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), an der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und am Sozialgesetzbuch (SGB) VII vor. Ziel ist es, die Rechtsdurchsetzung im Arbeitsschutz zu verbessern sowie sichere und faire Arbeitsbedingungen herzustellen. Anstoß zu den Gesetzesänderungen gaben die durch die Corona-Epidemie erneut in die öffentliche Kritik geratenen Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, welche die Gesetzesänderung beschleunigten.

Eingearbeitet wurden aber auch Verbesserungsvorschläge, die aus den Ergebnissen der Evaluation des EU-Ausschusses höherer Aufsichtsbeamter (Senior Labour Inspectors Committee – SLIC) aus dem Jahr 2017 hervorgingen (SLIC-Report 2017)und von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) für die Gesetzesänderung vorbereitet wurden. Das Gesetz stellt somit eine Antwort des Gesetzgebers auf die Diskussionspunkte aus dem SLIC-Report 2017 – besonders die rückläufige Besichtigungsquote – sowie auf die Kritik an den Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft dar. Dieser Beitrag gibt einen kurzen inhaltlichen Überblick über das ArbSchKG und konzentriert sich dabei auf die relevanten Änderungen für den Arbeitsschutz (Artikel 1, 4 und 9a ArbSchKG).

Mindestbesichtigungsquote
Mit dem ArbSchKG werden darüber hinaus staatliche Aufsichtsbehörden zu einer Mindestbesichtigungsquote von Betrieben verpflichtet (§ 21 Abs. 1a ArbSchG). Demnach sollen pro Kalenderjahr mindestens fünf Prozent der im Land vorhandenen Betriebe durch die Aufsichtsbehörden der Länder aufgesucht und überwacht werden. Bisher war die Besichtigungsdichte dem Ermessen der Aufsichtsbehörden überlassen.

Datenaustausch
Der gegenseitige elektronische Datenaustausch zwischen Arbeitsschutzbehörden und den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträgern ist als weiteres wichtiges Thema in der neuen Fassung des ArbSchG aufgenommen und normiert worden (§ 21 Abs. 3a ArbSchG regelt dies für Arbeitsschutzbehörden und § 20 Abs. 1a SGB VII für die Unfallversicherung). Dieser Teil des Gesetzes sieht ab 1. Januar 2023 eine Übermittlung der Besichtigungsdaten aus den Betrieben auf elektronischem Weg zwischen Landesbehörden und Unfallversicherungsträgern vor. Zur Erhöhung der Transparenz zwischen Aufsichtsbehörden und Unfallversicherung sollen konkret folgende Daten gegenseitig ab 2023 für die Besichtigungen des laufenden Jahres übermittelt werden:
1. Name und Anschrift des Betriebs,
2. Anschrift der besichtigten Betriebsstätte, soweit nicht mit Nummer 1 identisch,
3. Kennnummer zur Identifizierung,
4. Wirtschaftszweig des Betriebs,
5. Datum der Besichtigung,
6. Anzahl der Beschäftigten zum Zeitpunkt der Besichtigung,
7. Vorhandensein einer betrieblichen Interessenvertretung,
8. Art der sicherheitstechnischen Betreuung,
9. Art der betriebsärztlichen Betreuung,
10. Bewertung der Arbeitsschutzorganisation einschließlich
a) der Unterweisung,
b) der arbeitsmedizinischen Vorsorge und
c) der Ersten Hilfe und sonstiger Notfallmaßnahmen,
11. Bewertung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich
a) der Ermittlung von Gefährdungen und Festlegung von Maßnahmen,
b) der Prüfung der Umsetzung der Maßnahmen und ihrer Wirksamkeit und
c) der Dokumentation der Gefährdungen und Maßnahmen,
12. Verwaltungshandeln in Form von Feststellungen, Anordnungen oder Bußgeldern.[20]

Was beschreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)?


Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Pflichten und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit geregelt. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen.

Was ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt?

Die DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen. Sie konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und legt fest, wie viel und welche Art von Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsärzte erforderlich ist.

Wofür steht das Wort FAMAWE?

FAMAWE ist in Akronym und hat zwei Bedeutungen:

Erste Bedeutung nimmt Bezug auf meine Person als Geschäftsführer:

FA – Fachberatung

MA – Martin

WE – Weide

Zweite Bedeutung – nimmt Bezug meine Stärken und Werte:

Fachkompetenz

Analyse

Management

Aktualität

Wissbegier

Effizienz

Haben sie noch Fragen?

Habe ich Ihr Interesse geweckt oder haben sie Fragen zum Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Brandschutz oder wie sie eine rechtssichere Dokumentation in ihrem Unternehmen sicherstellen können? Dann zögern sie nicht und kontaktieren sie mich:

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